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Deutsche Akademien nehmen Stellung zur Grünen Gentechnik

Neuartige Methoden der Pflanzenzüchtung auf Basis molekulargenetischer Verfahren ermöglichen die Anpassung des Erbguts von Kulturpflanzen an bestimmte Anbaubedingungen und an die Nachfrage. Die resultierenden Sorten lassen sich mitunter nicht mehr von durch konventionelle Züchtung gewonnenen Pflanzen unterscheiden. Soweit molekulargenetisch neuartig gezüchtete Sorten gleichwohl allein wegen des angewandten Verfahrens unter das deutsche Gentechnikgesetz fallen sollten, hat dies zur Folge, dass die gegenwärtige Regulierung in solchen Fällen inkonsistent ist. Die Nationale Akademie Leopoldina, acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften haben aus diesem Anlass eine Stellungnahme mit Empfehlungen zum Umgang mit Methoden molekularer Züchtung veröffentlicht.

Ernährung (Symbolbild)
Bild: Valery Evlakhov, stock.adobe.com

Die Akademien empfehlen in der Ad-hoc-Stellungnahme, für die Risikobewertung zukünftig vor allem auf die Eigenschaften neuer Pflanzensorten und nicht auf den Prozess ihrer Erzeugung abzustellen. Sie sprechen sich gegen pauschale Anbauverbote für gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus und empfehlen wissenschaftsbasierte Einzelfallprüfungen. Die Autoren der Stellungnahme sehen durch solche Anbauverbote in Deutschland die Forschungs- und Berufsfreiheit, den Schutz des Eigentums sowie die allgemeine Handlungsfreiheit und damit die Chancen der Erforschung, Weiterentwicklung und kommerziellen Nutzung der Grünen Gentechnik akut bedroht. Die für die Risikobeurteilung von GVO unerlässlichen Freilandversuche, insbesondere Feldversuche mit zugelassenen GVO, werden durch pauschale Anbauverbote in Deutschland unmöglich.

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