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Anfrage an Bundesrat: "Regelungsbedarf bei Gentechnik. Was sind GVO-Organismen?"

Aufgrund einer Anftage im Nationalrat hat sich der Bundesrat zur Situation der neuen Verfahren in der Pflanzenzüchtung in der Schweiz geäussert. Er anerkennt, dass der im geltenden Recht festgelegte Anwendungsbereich der Gentechnik nicht mehr der aktuellen Entwicklung entspricht und Handlungsbedarf besteht.

Ein Rapsfeld in der Provinz Alberta in Kanada
Bild: Christ und Lara Pawluk, flickr

Im März 2015 hat die Nationalrätin Marina Munz (SP, SH) eine Anfrage an den Bundesrat bezüglich neuer Pflanzenzüchtungsverfahren und GVO gestellt. Auslöser war der Entscheid des deutschen Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das eine mit Oligonukleotid-dirigierter Mutagenese hergestellte herbizidtolerante Rapssorte als "nicht gentechnisch verändert" eingestufte.

In seiner Antwort merkt der Bundesrat an, dass die Entscheidung des BVL bis zur Bestätigung durch die Europäische Kommission sistiert wurde und die Entscheidung für die Schweiz juristisch ohnehin irrelevant sei. Er stellt aber auch klar, dass die aktuelle Abgrenzung zwischen herkömmlicher Züchtung und Gentechnik durch die Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung zunehmend infrage gestellt werden. Die zuständigen Fachstellen, das sind in erster Linie die Bundesämter für Umwelt (BAFU) und Landwirtschaft (BLW), befassen sich bereits mit der Problematik. So hat das BAFU einen technischen Bericht zu den neuen Züchtungsverfahren veröffentlicht, zudem haben BAFU und BLW das Forum Genforschung der SCNAT beauftragt, den öffentlichen Dialog zu diesem Thema zu eröffnen. Dies erfolgte bereits Ende Januar 2015 im Rahmen einer öffentlichen Tagung.

Es besteht aber weiterhin Diskussions- und Handlungsbedarf, auch in Anbetracht des 2017 auslaufenden Gentech-Moratoriums. Denn die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen konventioneller Züchtung und Gentechnik bedeuten auch, dass die beiden Themen nicht unabhängig voneinander diskutiert werden können.

(Bild: Chris & Lara Pawluk)

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